Entnahmestrategien optimieren: Lohnt sich der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

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Wer sich für eine private Krankenversicherung entschieden hat hinterfragt diese wichtige Entscheidung nicht selten einige Jahre später. Viele Privatversicherte fürchten sich vor horrend steigenden Beiträgen im Alter. Aber es gibt einen möglichen Ausweg. Denn wer als Angestellter maximal 55 Jahre alt ist und sein Jahresgehalt unter die Versicherungspflichtgrenze drückt (64.350 Euro brutto p.a. in 2021), kann auf diesem Weg von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. In Kombination mit einer Teilzeit oder einem Early Retirement gelingt die Umsetzung oft relativ einfach.

Dieser Artikel konzentriert sich auf die finanziellen Auswirkungen eines solchen Wechsels von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, und liefert die notwendige Basis für eine fundierte Entscheidung. Zunächst gehen wir kurz und prägnant auf die in diesem Zusammenhang notwendigen Fakten ein. Anschließend schauen wir uns die Zahlen an. Konkret: Was bringt ein Wechsel der Krankenversicherung ausgedrückt in harten Euros? Welche monatliche Entnahme ist in Abhängigkeit von der Form der Krankenversicherung möglich? Die Antwort auf diese Frage fällt niemals eindeutig aus, sondern ist abhängig von den finanziellen Rahmenbedingungen der betrachteten Person. Wichtige Aspekte in diesem Zusammenhang sind beispielsweise die Höhe der gesetzlichen Rentenansprüche sowie sonstiges Einkommen und Vermögen. Und nicht zuletzt ist insbesondere auch das Alter zu Beginn der Entnahmephase entscheidend.

Deshalb werden wir im Rahmen der Untersuchungen insgesamt vier verschiedene Ausgangsszenarien betrachten: zwei unterschiedlich hohe Vermögen jeweils kombiniert mit geringer und hoher gesetzlicher Rente. Für diese vier Profile ermitteln wir die sichere Netto-Rente (0%-Pleitegefahr) in Abhängigkeit von der Wahl der Krankenversicherung und dem Alter bei Beginn der Entnahmephase. Die Ergebnisse sind dabei nicht nur im direkten Vergleich sehr interessant. Viele Leser werden sich vielleicht in einem der Szenarien selbst wiederfinden und können so zusätzlich die Höhe der eigenen möglichen Altersrente abschätzen. Doch zunächst das erforderliche Grundlagenwissen.

Viele angehende Privatiers halten einen Wechsel zurück in gesetzliche Krankenversicherung aus mehreren Gründen für attraktiv

Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung schützt nicht nur vor dem gefürchteten Prämien-Schock. Wer vom eigenen Vermögen leben möchte könnte durch einen solchen Wechsel zwei weitere wesentliche monetäre Vorteile gewinnen:

1) variable Beitragshöhe: Anders als bei der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht fix, sondern abhängig von der Höhe des Einkommens. Dies birgt den großen Vorteil, dass in Zeiten geringen Einkommens auch nur geringe Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt werden müssen.

Wer beispielsweise als Privatier von seinem eigenen Vermögen lebt (das ja bereits einmal vollständig besteuert wurde), verfügt oft über nur ein geringes, zu versteuerndes Einkommen. Denn bei der Entnahme durch den Verkauf von Anteilen aus dem Depot wird auch immer ursprünglich investiertes Kapital zurückgeführt. Dieser Teil der Entnahme wurde bereits besteuert. Besteht das Depot beispielsweise zu 50% aus unrealisierten Gewinnen, dann beträgt das zu versteuernde Einkommen bei 5.000 Euro Entnahme nur 2.500 Euro. Und wer bisher keinerlei Gewinn erwirtschaftet hat, erzielt durch Anteilsverkäufe dementsprechend auch kein steuerrelevantes Einkommen.

Die Höhe der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge ist somit während der Entnahmephase abhängig von der bisherigen Depot-Rendite. Der flexible Beitrags-Mechanismus der gesetzlichen Krankenversicherung wirkt dadurch im Fall eines stärkeren Kurseinbruchs wie ein Puffer. Dann sinkt der unrealisierte Gewinn im Depot, und der Anteil des zurückgeführten Investitionskapitals an dem konstanten Entnahmebetrag steigt. In der Folge sinken auch das zu versteuernde Einkommen und der monatliche Krankenversicherungsbeitrag.

Der daraus resultierende Vorteil für die sichere Entnahme ist enorm. Denn kommt es zum gefürchteten Kurseinbruch zu Beginn der Entnahmephase (Sequence of Return Risk), dann sinken gleichzeitig die in der Netto-Entnahme bereits berücksichtigen Sozialausgaben. Durch diesen gegenläufigen Effekt wirken sich adverse Kursverläufe im Vergleich zur starren privaten Krankenversicherung weniger negativ auf die sichere Entnahmerate aus. Man könnte sagen es handelt sich um eine implizite Versicherung vor Crash-Risiken während der Entnahmephase.

2) geringe Bemessungsgrundlage: Der zweite wesentliche monetäre Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der privaten Krankenversicherung ist die Bestimmung der Bemessungsgrundlage. Wer als gesetzlich Krankenversicherter den Status Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erreicht, der zahlt (bisher) auf Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keinerlei Krankenversicherungsbeiträge. Dadurch ist im Vergleich zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ohne KVdR-Regelung die Bemessungsgrundlage reduziert. Denn mit der gesetzlichen Rente allein wird die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bei weitem nicht erreicht. Voraussetzung ist jedoch die Gewinnrealisierung, d.h. es muss zuvor eine positive Rendite erwirtschaftet worden sein, damit die Berechnungsmethode der KVdR wirksam wird.

Wie erlangt man den finanziell attraktiven KVdR Status innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung?

Um den KVdR Status zu erlangen ist es erforderlich mindestens 90% der 2. Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert gewesen zu sein. Darüber hinaus ist als 2. Voraussetzung ein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich (min. 5 Beitragsjahre). Das folgende Beispiel meiner eigenen Situation soll zeigen was damit genau gemeint ist:

Ich selbst bin mit 25 Jahren am 01.02.2006 in Berufsleben eingetreten, und war zu diesem Zeitpunkt damit auch zum ersten Mal selbst krankenversicherungspflichtig. Der Beginn der eigenen Krankenversicherungspflicht ist gleichzeitig auch der Beginn des Erwerbslebens, und zwar auf den Tag genau. Bis zum Ende des Studiums war ich noch über meine Eltern mit krankenversichert. Der Fall wäre anders gelagert, wenn ich zuerst eine Ausbildung und dann ein Studium absolviert hätte. Dann wäre mein Erwerbsleben bereits deutlich früher mit Beginn der Ausbildung und der damit einhergehenden eigenen Versicherungspflicht gestartet.

Das Ende des Erwerbslebens ist der Beginn des Bezugs der gesetzlichen Rente. Auch dieser Termin ist nicht in Stein gemeißelt. Aus den bekannten Gründen präferiere ich den Bezug der Rente mit 63. Ich würde also ab dem 01.03.2043 die gesetzliche Rente beziehen. In diesem Fall wäre mein Erwerbsleben also 63,1 minus 26 = 37,1 Jahre lang. Davon die Hälfte und dann noch mal 90% macht ca. 17 Jahre, die ich vor Bezug der gesetzlichen Rente mindestens gesetzlich krankenversichert gewesen sein muss, um später in den Status der KVdR zu kommen. Da ich aktuell privat krankenversichert bin, muss ich also noch vor dem 63. minus 17 = 46. Geburtstag in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln, um die notwendigen Voraussetzungen der KVdR zu erfüllen. Würde ich die gesetzliche Rente erst mit 67 beziehen, dann verschöbe sich diese zeitliche Grenze um ca. 2 Jahre nach hinten. In jedem Fall besteht bereits deutlich vor dem 55. Geburtstag Handlungsbedarf.

Wer die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, für den gelten die Vorzüge der KvdR ab dem Tag, ab dem auch die gesetzliche Rente bezogen wird (sog. Rentenphase). Die Zeit ab Beginn der Entnahmephase und vor Bezug der gesetzlichen Rente ist die Privatiers-Phase. Der Privatier wird, unabhängig von seinem Status, stets wie ein freiwillig gesetzlich Versicherter behandelt. Während der Privatiers-Phase sind also in jedem Fall auch auf Gewinnrealisierungen durch Anteilsverkäufe Krankenkassenbeiträge fällig. Wer dem entgehen will, der muss sich für mindestens 451 Euro pro Monat anstellen lassen und so in die Versicherungspflicht zurückkehren. Aber dies ist ein anderes Thema, und soll an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden.

Genug der Theorie – lasset uns rechnen!

Um die hier erforderlichen Berechnungen durchführen zu können musste ich zunächst das Renten-Planungstool weiterentwickeln. In der aktuellen Version werden neben Steuern jetzt auch Sozialabgaben detailliert berücksichtigt. Dadurch entsteht zusätzliche Komplexität. Denn je nach Art der Krankenversicherung gelten in den unterschiedlichen Lebensabschnitten unterschiedliche Regeln. Außerdem gibt es eine direkte Verbindung zur gesetzlichen Rente, denn die Höhe des staatlichen Zuschusses zur Krankenversicherung hängt direkt vom Rentenanspruch ab. Darüber hinaus sind Sozialabgaben innerhalb gewisser Grenzen von der Einkommensteuer absetzbar – dazu zählt natürlich auch die Einkommensteuer durch Gewinnrealisierung während der Depot-Entnahme. Gesetzliche Rente, Steuern, Sozialabgaben – alles ist miteinander verwoben.

Um diese Abhängigkeiten besser abbilden zu können, betrachten wir im Folgenden vier verschiedene Fälle:

1) Die Angestellte: Die Angestellte verfügt im Alter von 45 bereits über 35 Rentenpunkte. Für jedes zusätzliche Jahr im Job erwirbt sie 2 weitere Rentenpunkte. Bei einem Beginn der Entnahmephase mit 55 Jahren verfügt sie also über 35 + 10*2 = 55 Rentenpunkte.

2) Der Selbstständige: der Selbständige verfügt im Alter von 45 nur über 10 Rentenpunkte aus einer früheren Angestellten-Tätigkeit. Für die Zukunft ist außerdem kein weiterer Erwerb von Rentenpunkten zu erwarten.

Darüber hinaus gelten weitere Annahmen:

– Zu Beginn der Entnahmephase verfügen beide über ein Depotvolumen von entweder 500.000 oder 1 Million Euro Kapital, investiert in gut diversifizierte Aktien ETFs mit 0,2% TER. Der Anteil des unrealisierten Gewinns am Gesamtkapital beträgt zu Beginn der Entnahmephase 40%.

– Der Monatsbeitrag für die private Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 650 Euro und wächst im Zeitablauf mit der Inflation. Im Falle der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Beitragssatz inkl. Zusatzbeitrag 16,1% vom Einkommen, die Pflegeversicherung kostet 3,05%. Die Beitragsbemessungsgrenzen entwickeln sich im Zeitablauf analog zum Trend der letzten 15 Jahre.

– Die gesetzliche Rente wird ab einem Alter von 67 bezogen.

– Zwecks Berücksichtigung des Langelebigkeitsrisikos planen wir mit einer Lebenserwartung von 100 Jahren.

Alle Zutaten miteinander verrührt und anschließend auf Zeitreise geschickt ergeben das folgende, spannende Ergebnis:

Die Box oben links steht für den Selbständigen mit 500.000 Euro Vermögen zu Beginn der Entnahmephase. Geht er im Alter von 45 als privat Krankenversicherter in Frührente, dann kann er nach Steuern und Sozialabgaben jährlich über 1,2% seines Start-Vermögens (6.000 Euro) verfügen, ohne Gefahr zu laufen sein Vermögen vollständig zu verbrauchen. Wäre er stattdessen gesetzlich krankenversichert, könnte er in jedem Jahr über 2,1% von 500.000 = 10.500 Euro verfügen – eine gewaltige Steigerung! An dieser Stelle soll noch einmal hervorgehoben werden, dass dieses Budget nach Steuern und Sozialabgaben zur Verfügung steht.

Der deutliche Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht durch den bereits oben beschriebenen impliziten Puffereffekt aufgrund des dynamischen Beitrags. Die sichere Entnahmerate ist auf extrem adverse Marktentwicklungen kalibriert, hier die große Depression mit 85% Kurseinbruch über 3 Jahre und einer länger als 22 Jahre andauernden Erholung. In einer solchen Return-Sequenz schrumpft das zu versteuernde Einkommen auf Null, und es ist lediglich der Mindestbeitrag (derzeit ca. 200 Euro pro Monat) fällig. Das sind 450 Euro weniger gegenüber der privaten Krankenversicherung, die jährliche Ersparnis beträgt 5.400 Euro, so dass der signifikante Anstieg der sicheren Entnahmerate nicht weiter verwundert.

Wer statt einer prozentualen Entnahmerate lieber absolute, monatliche Budgets bevorzugt, dem hilft diese Tabelle womöglich weiter:

Der Effekt ist auch in den absoluten Zahlen gut sichtbar. Ebenfalls interessant: mit zunehmendem Alter und entsprechend späterem Start in die Entnahmephase nimmt der Einfluss des GKV-Puffers ab, d.h. der monetäre Vorteil eines Wechsels in die GKV schwindet dahin. Das liegt zum einen daran, dass das gefürchtete Sequence of Return of Risk durch den bevorstehenden Bezug der gesetzlichen Rente deutlich reduziert wird. Zum anderen steigt mit Bezug der gesetzlichen Rente das zu versteuernde Einkommen und damit auch der Beitrag zur einkommensabhängigen gesetzlichen Krankenversicherung, so dass der Unterschiedsbetrag zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung geringer wird. Wer lange arbeitet fährt im Alter mit einem günstigen PKV-Tarif also nicht unbedingt schlechter als in der GKV.

Ist der KVdR Status vielleicht doch nicht so vorteilhaft?

Eine weitere, besonders spannende Erkenntnis: die KVdR wird überschätzt. Der Unterschied zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung fällt minimal aus. Und wenn überhaupt, dann benötigt man einen signifikanten Rentenanspruch gepaart mit einem zeitnahen Auszahlungsbeginn. Dies hat zwei Ursachen:

1) Als Privatier, d.h. während der Entnahmephase aber noch vor Bezug der gesetzlichen Rente, ist man freiwillig gesetzlich versichert, und es gilt somit nicht die KVdR-Regelung. Die Unterscheidung zwischen freiwillig gesetzlicher Krankenversicherung und einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Status KVdR ist erst ab Bezug der gesetzlichen Rente wirksam. Da die ersten Jahre der Entnahmephase bekanntlich besonders prägend für deren Verlauf sind, sind auch die in den ersten Jahren geltenden Abgabenreglungen maßgeblich. Was dagegen erst viel später einmal gelten wird, hat heute wenig bis keinen Einfluss.

2) Wer als Rentner, das ist die Phase ab Bezug der gesetzlichen Rente, gesetzlich krankenversichert ist und über keinerlei zu versteuerndes Einkommen verfügt, zahlt trotzdem den Mindestbeitrag. In einem adversen Szenario mit negativen Renditen und Verlustrealisierungen bei der Entnahme spielen sich eventuell verbleibende KVdR Effekte unterhalb der Ebene des Mindestbeitrags ab, und werden daher nicht sichtbar. Erst das Vorhandensein eines ordentlichen Rentenanspruchs hebt das monatliche Einkommen über die Schwelle des Mindestbeitrags, so dass die speziellen Regelungen der KVdR einen messbaren Effekt haben.

Wow – das war jetzt aber mal ganz anders als von vielen erwartet! Dabei erscheint es doch so logisch, dass die KVdR besser sein muss als die freiwillige GKV. Denn Kapitalerträge erhöhen nicht die Bemessungsgrundlage der Krankenversicherung. Doch damit dieser Vorteil wirklich zählt, müssen erst einmal Kapitalerträge vorhanden sein. Und dies ist bei realistischem Börsen- und Inflationsrisiko, also sehr adversen Szenarien, mit denen wir unsere Finanzplanung stressen und Entnahmen kalibrieren, nicht der Fall. Insbesondere nicht in den ersten Jahren der Entnahmephase.

Um zu zeigen, dass die KVdR unter normalen Umständen selbstverständlich vorteilhafter sein kann werfen wir noch einen Blick auf die folgenden Tabellen. Diese stelle nicht die sichere Entnahmerate, sondern den Median aller im Verlauf der historischen Simulation beobachteten Resultate dar. Diese Ergebnisse basieren im Gegensatz zu der sicheren Entnahmerate somit nicht auf adversen Stresssituationen, sondern auf Durchschnittsrenditen.

Bei durchschnittlicher Marktentwicklung wird eine positive Rendite erwirtschaftet, so dass während der Entnahme aus dem Depot Gewinne realisiert werden. In dieser Konstellation ist es wie vermutet vorteilhaft auf diese Gewinne neben Steuern nicht auch noch zusätzliche Sozialabgaben leisten zu müssen.

Fazit

Wer die eigenen Finanzen konservativ plant und auf sichere Beine stellt, der rechnet nicht mit üppigen Renditen und darf daher das Thema Sozialabgaben auf Kapitalerträge weitestgehend ignorieren. Insbesondere dann, wenn neben dem Depot kaum weiteres Vermögen existiert. Trotzdem ist der KVdR Status erstrebenswert. Denn im Falle einer normalen Marktentwicklung ist bei gleicher Entnahmehöhe mit einem deutlich schnelleren Vermögenswachstum zu rechnen. Dadurch ist es sehr wahrscheinlich möglich die Höhe der Entnahmen im Zeitablauf nach oben hin anzupassen.

Darüber hinaus deuten die Ergebnisse auf einen weiteren Vorteil von thesaurierenden Fonds im Vergleich zu einer Dividendenstrategie: der im Blog-Beitrag beschriebene implizite Puffer-Effekt der gesetzlichen Krankenversicherung im Falle einer adversen Marktentwicklung kann bei einer Dividendenstrategie nicht wirken. Denn hier bestehen die „Entnahmen“ immer zu 100% aus zu versteuerndem Einkommen.

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Thomas
Thomas
3 Jahre zuvor

Hallo Georg,

schöner Beitrag. Was ist nun deine persönliche Schlussfolgerung daraus – wirst du zurück wechseln?

Ich finde 2 Aspekte noch überlegenswert:
1 ) Angenommen die gesparten Beiträge durch die PKV erhöhen in der Ansparphase das Depot – was ja viele genau so machen und auch empfohlen wird
2 ) Die GKV wird durch 1-2 Zusatzversicherungen ergänzt z.B. Zahn, Krankenhaus

Könnte mir vorstellen, dass das man sich dann den Wechsel zurück fast sparen kann…

Gruß Thomas

Claus
Claus
3 Jahre zuvor

Du vernachlässigst hier m.E. ein paar Dinge.

  • Thesaurierende ETFs verwenden (Gewinnentnahme kann z.T. auf den Zeitpunkt nach KVdR Erreichung verschoben werden)
  • Bei Verheirateten ist die Beitragsersparnis in der GKV signifikant höher
  • in der GKV können Selbständige (Privatiers auch?) über freiwillige Vorauszahlungen, die voll von der Steuer abzusetzen sind jährliche Schwanken nivellieren und damit den Steuersatz senken (weil in Jahren mit hohen Einkommen die Spitzen „abgefangen“ werden)

P.S.: Bei mir stellt sich die grundlegende Frage Deines Artikels nicht, da ich immer in der GKV war.
Meine Überlegung war, dass der Staat dafür sorgen muss dass für die Masse die GKV „bezahlbar“ bleibt. Somit kann ich sie mir als Akademiker auf jeden Fall leisten und die Kosten können nicht so explodieren wie in der GKV.
Wenn ich jetzt nach knapp 30 Jahren zurückschaue, würde ich sagen: damals richtig entschieden

Lejero
Lejero
Reply to  Claus
3 Jahre zuvor

„in der GKV können Selbständige (Privatiers auch?) über freiwillige Vorauszahlungen, die voll von der Steuer abzusetzen sind jährliche Schwanken nivellieren und damit den Steuersatz senken (weil in Jahren mit hohen Einkommen die Spitzen “abgefangen” werden)“

Geht auch in der PKV. Bei GKV zusätzlich von der Versicherung noch abhängig davon, ob das der Arbeitgeber unterstützt..

Pfrank
Pfrank
3 Jahre zuvor

Hallo Georg,
 
toller Artikel! Ich war auch PKV-versichert und habe ein kurzes Intermezzo in einer Auffanggesellschaft mit 51 Jahren spontan zum backflip in die GKV genutzt.

Schmerzlich habe ich gelernt, dass zur Berechnung des KVdR-Status nicht die erste echte berufliche Tätigkeit nach dem Studium zählt, sondern der Zeitpunkt des ersten jemals erzielten Renten- bzw. GKV-relevanten Einkommens. Das war bei mir ein Überbrückungs-Job mit 18 direkt nach dem Abitur. Folge: wesentlich längere Spanne des Erwerbslebens und keine Chance auf den KVdR-Status. )):

Diese erste Tätigkeit findet man in der eigenen Rentenhistorie, die von der DRV zugeschickt wird. DRV und GKV tauschen sich aus! Die (zuständigen!) Sachbearbeiter der eigenen Krankenkasse beraten sehr gut zu dem Thema.

Als freiwilliger GKV-Rentner, ohne KVdR, zahlt man Beiträge nicht nur auf Dividenden, sondern u.a. auch auf Betriebsrenten, Mieteinnahmen und Ausschüttungen privater Rentenversicherungen, auch auf Riester (siehe u.a. Finanztip). Daher rechtzeitig schlau machen, ob man die KVdR erreichen kann – das korrekte Startdatum der Erwerbstätigkeit ist dafür wichtig.

Die Pufferfunktion in den selbst zu finanzierenden Jahren bis zur Rente mit 63 war mir nicht bewusst und ist beruhigend! Vielen Dank für den tollen Hinweis!

suchenwi
suchenwi
Reply to  Pfrank
3 Jahre zuvor

Auch mit KVdR werden (volle) KV- und PV-Beiträge auf Betriebsrenten fällig, oberhalb des Freibetrags von ca. 160€/Monat.

ernst
ernst
Reply to  Georg
3 Jahre zuvor

Hier ggf. angerechnete Vorversicherungszeit aufgrund von Kindern noch einbeziehen. Dadurch ist dann ggf. ein späterer Wechsel möglich.

Jens Kuehlers
Jens Kuehlers
3 Jahre zuvor

Interessanter Beitrag! Bei höheren Depotvolumen sollten die Ergebnisse deutlich unterschiedlich sein, weil weniger der Mindestbetrag zur GKV zum Tragen kommt, oder? Andererseits ist dann natürlich die PKV interessanter mit festem Beitrag.

Außerdem kann man GKV mit KVdR evtl noch optimieren wenn man (z.b. durch Unterdepots oder evtl durch Wahl der richtigen Depotpositionen) am Beginn der Entnahmephase statt FIFO Stücke mit nur wenig Gewinn verkauft und die Stücke mit mehr prozentualem Gewinn erst in der Rentenphase verkauft (damit KVdR).

dominic
dominic
3 Jahre zuvor

Lieber Georg,
Danke für deine Recherche und deine Berechnungen. Bei Beamten(Beihilfe + PKV) ist die Sache nochmals komplizierter (glaube ich). Haben hier Beamte schon einen Plan wie sie das machen wollen?
Liebe Grüße
Dominic

Tina
Tina
3 Jahre zuvor

Hallo Georg!

Ich war auch eine Zeitlang in der PKV und habe aber mit Einstieg in meine Teilzeit sofort zurück in die GKV gewechselt. Gründe:

Umso älter ich wurde desto mehr war bzw. bin ich der Meinung, dass alle Menschen bzgl. des Gesundheitswesen gleich behandelt werden sollten. Dies ist definitiv nicht der Fall. Ich habe es selbst erlebt (eigene Wartezimmer mit kostenlosen Getränk für PKV, schnellere Terminvergabe, etc.).

Auch wird man als PKV Versicherte quasi „ausgenommen“. Vielleicht bekommt man es manchmal gar nicht richtig mit. Auch hier habe ich persönliche Erfahrungen machen dürfen. Man wollte mir, indem man mir Angst macht (Arzt: „vielleicht sollte man noch ein MRT vom Schädel machen, damit man ausschließen kann…“) eine teure MRT Untersuchung aufdrehen. Die kann man dann richtig teuer bei der PKV abrechnen.

Das war dann letztendlich der Ausschlag gebende Punkt, dass ich aus der PKV ausgestiegen bin. Ich war mords sauer. Kein (gesparten) Geld der Welt ist es wert, dass man evtl. jahrelang mit ungutem Gefühl durchs Leben läuft (ich habe die Untersuchung erst ein paar Jahre später durchführen lassen. Um dann doch Sicherheit zu bekommen. Natürlich ohne Befund).

Das sind natürlich völlig andere Gründe die m.M. nach gegen die PKV sprechen. Hat mit Deinen hervorragenden Berechnungen natürlich überhaupt nichts zu tun. Wollte ich aber trotzdem los werden.

Grüße von „Tina“

Thomas
Thomas
Reply to  Tina
3 Jahre zuvor

Stimme Ihnen vollkommen zu. Die PKV-Versicherten zahlen die bevorzugte Behandlung oft als Melkkühe mit überflüssig erbrachten Leistungen und in Krankenhäusern ist der sog. „Privatassistent“ meist der jüngste und unerfahrenste Assistenzarzt. Und eine „Chefarztbehandlung“ ist oft teuer und tatsächlich meist nicht das Beste: Die Behandlung durch den Leitenden Oberarzt ist fast immer medizinisch die wesentlich bessere Wahl.

Tina
Tina
Reply to  Georg
3 Jahre zuvor

Hi Georg!
Ja klar. Ich geb Dir hier vollkommen Recht. Die Frage ist nur ob man noch objektiv, sachlich, fachlich mitdenken kann wenn man akut an Schmerzen oder ähnlichen Problemen leidet.
Tina

Thomas
Thomas
3 Jahre zuvor

Sehr guter Beitrag.
Ein persönlicher Erfahrungsbericht. Zu Beginn meines Berufslebens war ich als sog. Jungarzt günstig in der PKV versichert. Das änderte sich schlagartig nach der Heirat und Geburt meines Sohnes, sodass ich wegen des exorbitanten Anstieg der Beiträge der PKV die gesetzlich erste Möglichkeit nutzte als Oberarzt im Öffentlichen Dienst wieder in die GKV zu wechseln: Nämlich als Arbeitsloser vor der Eröffnung meiner eigenen Praxis.
Und wenn ich die Entwickung der Beiträge meiner Kollegen in der PKV im Verlauf der Jahrzehnte vergleiche, war das damals eine äußerst gute ökonomische Entscheidung.

Im übrigen bin ich jetzt in der Entsparphase und finde ihre Beiträge zum Thema Entnahmestrategien äußerst hilfreich und nützlich. Ich selbst bessere meine Rente mittels des Puffer-Pantoffel-Portfolio der Stiftung Warentest auf.

Last edited 3 Jahre zuvor by Thomas
trackback
3 Jahre zuvor

[…] Finanzen?Erklärt: Entnahmestrategien optimieren: Lohnt sich der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung… […]

Peter Meinl
3 Jahre zuvor

Manche können übrigens auch älter als 55 von der PKV in die GKV wechseln:

Wer schwerbehindert mit mindestens GdB 50 wird kann über das Sonderzugangsrecht für Schwerbehinderte prinzipiell von der PKV in die GKV wechseln, siehe § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V.

  • Wechsel innerhalb einer Frist von 3 Mon nach dem SB-Bescheid.
  • Vorversicherung in der GKV für 3 der letzte 5 Jahre eines Elternteils oder Ehegatten/Lebenspartners.
Jenni
3 Jahre zuvor

Hallo Georg,
ich persönlich finde es sehr schade, dass du nicht mal mit einem Halbsatz darauf eingehst, dass ein bewusst herbeigeführter, taktischer Wechsel von der PKV zurück in die GKV ziemlich unsolidarisch ist. Denn die gesunden, jungen Jahre, spart man durch die PKV-Beiträge Geld und steckt’s ins eigene Depot, um sich dann mit als Privatier mit Mini-Beiträgen nicht im angemessenen Umfang an den Kosten zu beteiligen, die man auch selbst als dann Alternder erzeugt. Geld ist nicht alles im Leben.
Viele Grüße
Jenni

Felix
Felix
Reply to  Jenni
3 Jahre zuvor

Hallo Jenni,
Danke dafür! Ich würde dieses Vorgehen allerdings als asozial im wahrsten Sinne des Wortes bezeichnen.
Man lässt sich als Privatier (nach Georgs Berechnungen mit mind. über 1.5Mio Vermögen) die im Alter steigenden Gesundheitskosten de facto von geringer verdienenden Arbeitnehmern bezahlen, also auch der viel beschworenen Kassiererin, die selbst nicht die Möglichkeit haben in die PKV zu wechseln. Das hat schon parasitäre Züge.
Naja. Jeder wie er meint.

Last edited 3 Jahre zuvor by Felix
Enrico
Enrico
Reply to  Jenni
3 Jahre zuvor

Hey Jenni,
Ich sehe es genauso und habe es leider auch sehr oft – wie oben von Georg beschrieben in unserer Firma erlebt. Das schlägt für mich in die gleiche Kerbe wie bis zum letzten Euro Steuern vermeiden zu wollen. Ich glaube (fast) jeder Leser von Georgs Blog steht finanziell sehr gut dar im Verhältnis zur breiten Masse – alleine das Investieren über lange Zeiträume tut sein übriges. Ich bin so happy, dass ich eine Arbeit habe die mir Spaß macht, wo die Bedingungen alle stimmen und ich auch noch gutes Geld verdienen kann. Mir ist absolut bewusst, dass dies bei vielen Menschen nicht der Fall ist und ich da zum Teil auch Glück hatte. Viele Leute führen ja an, dass sie lieber weniger Steuern zahlen und den Betrag dann spenden, da sie so bestimmen können, wohin das Geld geht. Die Realität sieht wahrscheinlich aber so aus, dass sie es nicht spenden, sondern ihrem Depot spendieren – das ist ein großer Unterschied. Irgendwie müssen die staatlichen Leistungen aber auch finanziert werden und wenn sich der besser verdienende Teil dafür drückt, darf sich auch niemand beschweren, dass es so wenig Kitaplätze gibt oder die Straßen so schlecht sind…

Wolfgang
Wolfgang
Reply to  Jenni
3 Jahre zuvor

Hallo, ich finde die vorgebrachten Begriffe „unsolidarisch“, „asozial“, „parasitär“ für Personen, die gezielt von der PKV zur GKV wechseln, unerträglich und eine Anmaßung sondergleichen. Einem Blog wie diesem vollständig unwürdig.

Felix
Felix
Reply to  Wolfgang
3 Jahre zuvor

Magst du das erläutern? Nicht einzahlen aber später Leistungen in Anspruch nehmen auf Kosten der weniger wohlhabenden Bevölkerung, die einzahlen muss, würdest du wie bezeichnen, damit es dem Blog würdig ist?

Grüße
Felix

Tim
Tim
3 Jahre zuvor

Hallo Georg, unabhängig von der moralischen Frage mal wieder ein sehr gelungener Artikel mit überraschenden Erkenntnissen.

Bei Punkt 2) von „Ist der KVdR Status vielleicht doch nicht so vorteilhaft?“ kann ich nicht ganz folgen. Wenn man den KVdR Status hat, muss man nicht den Mindestbeitrag zahlen, sondern nur abhängig vom beitragspflichtigen Einkommen (vgl. Link).

Und da Voraussetzung für den Status ist, dass man zumindest eine gewisse Zeit Beiträge zur RV geleistet hat, ist der Fall doch gar nicht relevant, dass man „über keinerlei zu versteuerndes Einkommen verfügt“, da es für die GKV-Beitrags-Betrachtung um das (GKV-)beitragspflichtige Einkommen (also allein die Renten bei KVdR-Status) geht. Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?

Gibt es Höchst- und Mindestbeiträge für Rentner? | Die Techniker (tk.de)

Tim
Tim
Reply to  Tim
3 Jahre zuvor

Nach mehrmaligem Lesen des Abschnitts habe ich jetzt verstanden, was gemeint ist, glaube ich.

Es geht hier um die Worst-Case-Betrachtung (sichere Entnahme) und darum, dass in diesem Fall gar keine Kapitalerträge (am Anfang) anfallen und daher die freiwilligen Beiträge auch nur relativ leicht höher sind als bei KVdR-Status.

Last edited 3 Jahre zuvor by Tim
Enrico
Enrico
3 Jahre zuvor

Hey Georg, liebe Community,

Eine kurze Frage zu dem folgenden Punkt – hat damit jemand schon Praxiserfahrung gesammelt?

Um den KVdR Status zu erlangen ist es erforderlich mindestens 90% der 2. Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert gewesen zu sein.

Die Zeit ab Beginn der Entnahmephase und vor Bezug der gesetzlichen Rente ist die Privatiers-Phase. Der Privatier wird, unabhängig von seinem Status, stets wie ein freiwillig gesetzlich Versicherter behandelt.

Zählen freiwillig gesetzlich versicherte auch im Sinne der KVdR als gesetzlich krankenversichert? Meine Sorge ist, dass es im Anschluss heißt, freiwillig versicherte Zeiten fallen aus der Betrachtung heraus… Ich nehme mal an, wenn man über seinen Partner in der GKV familienversichert ist, dann ist es sowieso kein Thema?

Jenni
Reply to  Enrico
3 Jahre zuvor

Ich habe damit zwar keine persönliche Erfahrung bisher, aber kann nur bestätigen, dass freiwillig versichert genauso zählt wie pflichtversichert. Wie sich natürlich in Zukunft Gesetze ändern könnten, kann niemand voraussagen.

Wolfgang
Wolfgang
Reply to  Enrico
3 Jahre zuvor

Hallo Enrico, egal ob pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert: Alle diese Zeiten zählen dazu.

Enrico
Enrico
Reply to  Wolfgang
3 Jahre zuvor

@Jenni/Wolfgang: Danke für euren Input!

frank
frank
3 Jahre zuvor

Grüße Dich Georg, Hut ab vor deinem Blog mit seinen werthaltigen und fachlich vorzüglichen Beiträgen. Mir ist vergleichbares Wissen bisher selten begegnet und ich kann dich und deine Arbeit nicht hoch genug loben. Ich hoffe, deine Frau „leidet“ nicht zu sehr unter deiner Arbeit und dem zeitlichen Einsatz für diesen Blog. Leider muss ich nach der Lektüre auch feststellen, dass ich vieles hätte besser machen können. Habe vor drei Jahren mit 52 Jahren aufgehört zu arbeiten, verfüge über ca. 750 Tsd. Euro in Einzelaktien und noch 250 Tsd. Euro Bargeld auf Konten. Ich war ein unterdurchschnittlicher Anleger und kam in meinen ca. 25 Jahren Anlegerleben nicht auf eine durchschnittliche Rendite von 7 %. Eigentlich müsste ich jetzt meine 53 verschiedenen Aktienwerte verkaufen, rund 120 Tsd. Euro an Kapitalertragssteuern plus Soli zahlen und mein dann vorhandenes Nettokapital in einen thesaurierenden World-ETF stecken. Rational ist mir das dank deiner hervorragenden Arbeit klar, aber emotional ist das ein ganz großer Schritt. Mach weiter so und gerade junge Menschen könnten davon in befreiender Weise profitieren. Das ist, was wir alle wollen: ein freies, unabhängiges und selbstbestimmte Leben. Beste Grüße Frank

Marius
Marius
3 Jahre zuvor

@Georg

Du hast jetzt immer nur soviel versteuert und verbeitragt wie du entnommen hast?

Das fiktive Mindesteinkommen bei der KK ist 1.096,67 Euro im Monat. Also werde ich doch auch mindestens 12×1.096,67 Euro im Jahr als Gewinn realisieren (ggf. verkaufen und zurückkaufen). Kostet doch immer die gleichen 204 Euro KK+PV im Monat.

Steuern fallen auf die 1.096,67 Euro auch nicht an, da der Grundfreibetrag plus absetzbarer KK/PV plus 801 Euro höher ist.

Jeff
Jeff
3 Jahre zuvor

Hallo Georg,
hat nichts mit dem Text direkt zu tun, da dies aber jüngste Beitrag im Blog ist, setzte ich meinen Kommentar mal hier hin.

Super Blog.Erfrischend anders.Meine Stimme für den Finanzblogaward hast du!
Konnte viel für mich mitnehmen. In der Aufbauphase setzt man den Fokus doch oft auf Sparen und Investieren, nicht auf Entnahmen. Von daher alles super interessant…

Ein Anliegen habe ich.
Als Datenreihe nimmst du den S&P500, mit seinen je nach Zeitraum, langfristig durchschnittlich X Prozent Performance pro Jahr.
Hast du schon mal damit herumgespielt, eine Datenreihe herzunehmen mit einem zufälligen Verlauf, bei der du aber vorgibst, dass diese langfristig z.B. nur 2 oder 3 Prozent pro Jahr Performance erzielt?

In wieweit dies realistisch ist, oder nur Datenspielerei, ist natürlich die Frage. Eine lange, zähe Seitwärtsphase ist aber nunmal nicht Unmöglich. Im Japan-Artikel schneidest du ja das Thema bereits an. Wäre spannend zu sehen wie die Ergebnisse sind.

Hans
Reply to  Georg
3 Jahre zuvor

Börsentechnisch sozialisiert durch Personen wie in dem Artikel in Form des Brief aus der Wall Street fällt es mir bis heute schwer die gebotene längerfristige Perspektive zu entwickeln obwohl die Argumente von 1995 bei einem Stand des Dow Jones Index um 5.000 Punkte – auch bedenkend dessen weitere Entwicklung bis heute – nur lächerlich wirken:

https://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/9230429

Interessanterweise spricht er bei Crash´s nur von 1929 (den er nicht erlebt hat) und 1987 jedoch nicht von der ersten Ölpreiskrise 1973 bis 1975 wo er 30 Jahre alt war aber wahrscheinlich noch nicht kapitalkräftig genug um damals existenziell davon betroffen gewesen zu sein.

Hans
Reply to  Hans
3 Jahre zuvor

Ich habe einmal kurz nachgerechnet: von 5.000 Punkten im Jahr 1995 auf 35.000 Punkte heute ergibt eine Rendite von 7,78% zzgl. Dividenden über 26 Jahre trotz der beiden großen Krisen 2003 und 2009 dazwischen.

Niklas
Niklas
3 Jahre zuvor

Ich habe einen Beitragsentlastungstarif von 200€ der mich 61€ kostet und seit Jahren vom AG zu Hälfte getragen wird und zusätzlich steuermindernd wirkt.

Mein Beitrag iliegt mit einem SB bei etwa der Hälfte des GKV Beitrages. Meist bekomme ich Beitragsrückerstattungen. In die KVdR würde ich nicht mehr kommen.

Im Worst Case bliebe der Standard Tarif der durch Beitragsentlastungstarif und KVdR absolut überschaubar wäre.

Ich habe soviel durch die PKV profitiert und die Risiken sind steuerbar dass ich nicht zu meinem eventuellen Vorteil unter das Dach der Solidargemeinschaft zurück gehen möchte.

Niklas
Niklas
Reply to  Georg
3 Jahre zuvor

Hi Georg
Der Standard- wie auch Basistarif ist vom Gesetzgeber eingeführt worden um bei starken Beitragssteigerungen im Alter einen Rettungsanker zu bilden.
Soweit ich weiß ist der Standardtarif günstiger aber nur für PKV Versicherte zugänglich die schon vor 2009 PKV versichert waren.
Der Basistarif muss für alle PKV Versicherte angeboten werden und ist daher unattraktiver.

Da die Altersentlastungsrückstellungen und wie in meinem Fall ein Beitragsentlastungstarif auch hier greifen ist der Beitrag am Ende meist erheblich günstiger als vergleichbar GKV versichert.
Beide Standart- wie auch Basistarif entsprechen in der Leistung in etwa der der PKV.
Ein Wechsel in einer dieser Tarife wären für mich allerdings nur ein Notanker, da die Komforttarife bessere Leistungen bieten und noch deutlich Luft nach oben bei den Beiträgen haben.
Als kritisch würde ich nur die Zeit bis Rentenbezug sehen. Danach entlasten KVdR und der Beitragsentlastungstarif.

Näheres findest du quick&dirty hier:

https://www.pkv.de/wissen/beitraege/standardtarif-beitrag-2021/

https://www.djv.de/startseite/service/mitgliederservice/versicherungen/krankenversicherung/basistarif-oder-standardtarif

Jürgen
3 Jahre zuvor

Hallo Georg,
total interessante Rechnung. Der Fokus liegt ja stark bei GKV vs KVdR, aber die Frage PKV oder GKV finde ich ebenso interessant. Der Unterschied für Angestellte scheint recht klein zu sein, für 50€ Unterschied bei der sicheren Entnahmerate scheint es für mich nicht besonders vorteilhaft in die GKV zu wechseln. In dem Bereich kann die Rechnung ja leicht durch andere Faktoren kippen, z.B. den Gehaltsverzicht während der Wechselzeit oder die Beitragsrückerstattung (auch wenn man die in der Rente vermutlich seltener bekommt als in jungen Jahren).

Martin
Martin
2 Jahre zuvor

Hallo Georg,
vielen Dank für deine Beiträge, etliche waren bereits sehr hilfreich für mich.
Als langjährig PKV-Versicherter mit Steigerungsraten deutlich über dem VPI stehe ich gerade vor der Qual der Wahl „GKV-Rückkehr oder Augen zu“. Deine obigen Berechnungen lassen den PKV-Beitrag nur um „die Inflation“ steigen. Welche Steigerungen hast du bei PKV und bei der GKV bzgl. Beitragssatz, Mindestbeitrag und BBG berücksichtigt und welche Änderungen im Steuertarif (Anpassung Grundfreibetrag und Progressionsstufen)?
Gruß
Martin

Simon
Simon
1 Jahr zuvor

Eine Ergänzung zu den nach §5(1) Satz 11 SGB V erforderlichen Mitgliedszeiten (90% der zweiten Hälfte…):

Auf die Zeiten werden nach §5(2) Satz 3 SGB V pro Kind drei Jahre auf die Mitgliedszeit addiert. Das schiebt also die KVdR-Grenze um drei Jahre pro Kind nach hinten.

Zudem können beide Elternteile davon Gebrauch machen. Es muss also nichts aufgeteilt werden.

An der harten Grenze von 55 Jahren ändert sich dadurch m.E. aber nichts.

Die anderen „Sonderwege“ in die freiwillige GKV jetzt auch mal außen vor.

Last edited 1 Jahr zuvor by Simon