Insgesamt drei der sechs großen Parteien führen eine Vermögensteuer in ihrem Wahlprogramm für die kommende Bundestagswahl. Vermögen, das den geplanten Freibetrag von zwei Millionen Euro übersteigt, soll mit einer jährlichen Abgabe von 1% besteuert werden. Soweit die gemeinsame Basis von Grünen, SPD und Linken, die aktuell insgesamt 43,1% der Wählerstimmen auf sich vereinen. Die Einführung einer solchen Vermögensteuer ist daher alles andere als unwahrscheinlich. Grund genug, sich diesem Thema einmal aus der Perspektive der Entnahmestrategien anzunähern. Vielleicht möchte am Ende der eine oder andere Privatier in Spe doch lieber noch eine Extra-Runde vor dem finalen Landeanflug drehen.
Um auszurechnen, wie sich die Vermögensteuer auf die sichere Entnahmerate auswirkt, habe ich mein Rentenplanungstool umbauen müssen. Als Bemessungsgrundlage stelle ich realitätsgetreu auf den nominalen Depotwert ab. Den Freibetrag i.H.v. zwei Million Euro erhöhe ich im Zeitablauf bewusst nicht, denn ich erwarte, dass dieser analog zum Sparerpauschbetrag (801 Euro) konstant bleibt. Zwei Millionen Euro sind einfach eine schöne Zahl und viele werden davon in den nächsten Dekaden nicht betroffen sein.
Wir ermitteln den Einfluss der Vermögensteuer auf Basis von Vergangenheitsdaten
Um zu untersuchen, wie sich eine Vermögensteuer nach den Vorstellungen einiger Parteien auf die Entnahmerate auswirkt, führen wir eine historische Simulation durch. Als zugrundeliegende Daten dient uns wie immer der S&P Total Return Index von 1900 bis 2020. Je nach historischer Rendite-Reihenfolge wird sich das Depot unterschiedlich entwickeln, so dass auch die Höhe der Vermögensteuer in den verschiedenen historischen Szenarien dementsprechend unterschiedlich hoch ausfallen wird. Die so ermittelte Abgabe auf das eigene Vermögen berücksichtige ich anschließend in einer zweiten Simulation als Ausgabe. Das Ergebnis der zweiten, finalen Simulation ist die Netto-Entnahmerate nach Abzug der Vermögensteuer.
Ein Parameter, der das Ergebnis stark beeinflusst, ist das zu Beginn der Entnahmephase vorhandene Vermögen. Denn je höher das vorhandene Vermögen, desto wahrscheinlicher ist man von der Vermögensteuer betroffen. Der Einfluss des Startvermögens auf die Entnahmerate wird untersucht, indem wir sämtliche Berechnungen für ein Vermögen von 1, 2, 3 und 5 Millionen Euro durchführen, und die Ergebnisse anschließend miteinander vergleichen.
Ebenfalls wichtig für das Ergebnis ist die Dauer der Entnahmephase. Diesen Einflussfaktor betrachten wir, indem für jede Vermögenshöhe zusätzlich insgesamt vier verschieden lang andauernde Entnahmephasen betrachtet werden. Und zwar 30, 40, 50 und 60 Jahre.
Insgesamt gibt es also 4 x 4 = 16 Kombinationen aus Startvermögen und Länge der Entnahmephase, für die wir jeweils die sichere Entnahmerate unter Berücksichtigung der Vermögensteuer ermitteln. Die folgende Tabelle stellt die Ergebnisse kompakt dar:
1) Insgesamt gibt es fünf Untertabellen. Die oberste Untertabelle (grün) kennt keine Vermögensteuer und stellt die Benchmark dar. Jede der vier Zeilen der grünen Basis-Tabelle steht für eine bestimmte Länge der Entnahmephase (30, 40, 50 und 60 Jahre). Je länger die Entnahmephase, desto geringer die sichere Entnahmerate. Die Spalten der Tabelle beschreiben unterschiedliche Quantile der insgesamt mehr als 1.400 Simulationsergebnisse. Die Spalte ganz links mit der Überschrift „0,01%“ enthält den im Rahmen der historischen Simulation kleinsten beobachteten Wert. Wer bereit ist eine höhere Pleitegefahr zu akzeptieren, der wandert in der Tabelle weiter nach rechts. Je höher die Entnahmerate, desto höher auch die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Depot-Bankrotts.
2) Die vier unteren Tabellen enthalten die berechnete Entnahmerate unter Berücksichtigung der Vermögensteuer. Der oberen der vier Tabellen liegt ein Startvermögen i.H.v. 1 Million Euro zugrunde. Darauf folgen weitere drei Tabellen für jeweils 2 Millionen, 3 Millionen und 5 Millionen Euro Startvermögen. Rot hervorgehobene Zellen enthalten ein Ergebnis, das unterhalb der Benchmark liegt. In diesen Fällen reduziert die Vermögensteuer die maximal mögliche Entnahme.
3) Je höher das Startvermögen, desto geringer die Entnahmerate: Die Vermögensteuer verursacht zusätzliche Kosten in Form einer Abgabe. Je größer das Vermögen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das Vermögen im Zeitablauf durch die Vermögensteuer reduziert wird. Grafisch wird dies sichtbar durch den zunehmenden Anteil rot eingefärbter Werte. Auch der absolute Abschlag im Vergleich zur Benchmark nimmt, bei sonst gleichen Parametern, mit steigendem Vermögen zu.
4) Konservative haben nichts zu befürchten: Damit es auch bei extrem adversen Verläufen (Spalte „0,01%“ ganz links, z.B. analog zu dem der Weltwirtschaftskrise in 1929) zu einer Beeinträchtigung durch die Vermögensteuer kommt, bedarf es mindestens einer 60 Jahre langen Entnahmephase und 3 Million Euro Vermögen. Wer z.B. über 5 Millionen Euro Vermögen verfügt und ganz sicher sein möchte, der darf nach Abzug der Vermögensteuer nur noch über 2,56% p.a. (statt 2,6% p.a. ohne Vermögensteuer) verfügen. Diese Konstellation dürfte jedoch nur einzelne Sparer betreffen. Und wer doch betroffen ist, der darf sich immerhin noch über 10.666 Euro statt wie zuvor über 10.833 Euro Budget pro Monat freuen. Der absolute Entnahmebetrag bleibt trotz Abschlag hoch.
5) Wer optimistisch plant, sollte auch von mehr Vermögensteuer ausgehen: höhere Entnahmeraten unterstellen automatisch einen optimistischeren Verlauf der Renditen am Aktienmarkt und des eigenen Vermögens. Anders lassen sich diese nicht rechtfertigen. Je höher das im Zeitablauf durchschnittliche Vermögen, desto höher auch die Abgabe durch die Vermögensteuer. So ist es bei sehr positiven Verläufen möglich auch mit einem in diesem Kontext geringen Vermögen von „nur“ 1 Million Euro eine Beeinträchtigung zu erfahren. Die Erklärung liegt in der Entwicklung des Vermögens im Zeitablauf. Da jedoch vorab unklar ist wie sich die Zukunft entwickeln wird, plant kein konservativ vorgehender Privatier mit derartig optimistischen Verläufen. Es handelt sich also hierbei um ein theoretisches Problem.
Zwischenfazit: Unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte ist für die Mehrheit der Privatiers aufgrund einer konservativen Vorgehensweise nicht mit einer wesentlichen Beeinträchtigung durch die Vermögensteuer zu rechnen. Denn wer sich für eine risikoaverse, geringe Entnahmerate entscheidet, dessen Entnahmeplan funktioniert auch unter sehr adversen Bedingungen. Die Entnahmeraten mit nur 0,01% Pleite-Gefahr (Spalte ganz links) sind auf eine Rendite-Sequenz kalibriert, bei der der Markt unmittelbar nach Beginn der Entnahmephase um 90% einbricht und die reale durchschnittliche Rendite p.a. ganze 16 Jahre negativ ist (Weltwirtschaftskrise 1929). Eine Vermögensteuer spielt bei einem derartigen Verlauf keine Rolle. Und sollten sich die Dinge doch besser entwickeln, dann wird eine eventuell fällige Vermögenssteuer ohne Risiko für den Entnahmeplan einfach abgeführt.
Die Vermögenssteuer hat eher den Charakter einer vorgezogenen Erbschaftssteuer
Die Wahl der Entnahmerate ist immer eine Abwägung zwischen Sicherheit und Wohlstand. Wer sich für eine geringe Entnahmerate entscheidet und sich damit für den absoluten Worst-Case präpariert, also kein Risiko akzeptiert, der verfügt über ein geringeres monatliches Budget. Sollte der Worst-Case aber nicht eintreten, was sehr wahrscheinlich der Fall sein wird, dann führt die vergleichsweise geringe Entnahme zu einem entsprechend hohen Endvermögen am Ende der Entnahmephase. Wer auch immer sich über diesen Nachlass freuen darf, darf auch die Suppe mit der Vermögensteuer auslöffeln. Denn die Vermögensteuer schmälert das Vermögen bevor es vererbt wird, weshalb man auch von einer vorgezogenen Erbschaftssteuer sprechen könnte.
Die folgende Tabelle stellt die beobachtete Verteilung des Endvermögens in Millionen Euro dar:
Der Aufbau entspricht dem der ersten Tabelle. Ganz oben in grün wieder die Benchmark. Hier wurde mit einem Startvermögen von 1 Million Euro gerechnet. Die einzelnen Werte innerhalb der Tabelle stehen für das reale Restvermögen am Ende der Entnahmephase welches verbleibt, wenn man sich für die sichere Entnahmerate entscheidet. Im schlimmsten Fall beendet man die Entnahmephase dann mit exakt 0 Euro (Spalte ganz links). Doch wahrscheinlich entwickeln sich die Dinge besser und es verbleibt ein Restwert am Ende der Entnahmephase.
Die Spalte 50% zeigt den Median, die eine Hälfte der historischen Verläufe liegt darüber, die andere darunter. Wer beispielsweise mit 1 Million Euro startet und 30 Jahre lang die sichere Entnahmerate von 2,87% (siehe Tabelle oben) entnimmt, der beendet die Entnahmephase mit 50% Wahrscheinlichkeit mit 3,69 Millionen Euro. Und das obwohl zuvor 30 Jahre entnommen wurde. Wer 40 statt 30 Jahre lang entnimmt, der geht mit gleicher Wahrscheinlichkeit sogar mit mindestens 5,73 Millionen Euro vom Tisch. Und da die Werte in der Tabelle dem realen Endvermögen entsprechen, also kaufkraftbereinigt sind, ist der tatsächliche, inflationsadjustierte Endwert sogar noch wesentlich höher.
Die grüne Tabelle für sich allein betrachtet ist schon interessant und wäre womöglich einen eigenen Blog-Beitrag wert. Denn diese enthält konkrete Zahlen was das Endvermögen nach einem Entnahmeplan betrifft. Von einem echten Kapitalverzehr sollte man sprechen, wenn das reale Endvermögen geringer ist als das reale Startvermögen. Bei üblichen Entnahmephasen (30-40 Jahre) ist dies in 97,5% aller Verläufe der Fall. Bei langen Entnahmephasen (>40 Jahre) steigt die Wahrscheinlichkeit auf mehr als 99% an. Ich denke die Zahlen belegen, dass das Risiko eines Kapitalverzehrs durch den aktiven Verkauf von Anteilen oft von Kritikern derartiger Entnahmestrategien überschätzt wird. Doch zurück zur Vermögensteuer.
Je höher das Startvermögen, desto geringer das relative Endvermögen
Die vier Tabellen unterhalb der grünen Tabelle beschreiben die möglichen Verläufe unter Berücksichtigung der Vermögensteuer. Wie oben werden die Untersuchungen wieder für vier unterschiedlich hohe Startvermögen durchgeführt (1, 2, 3 und 5 Millionen Euro).
An dieser Stelle wichtig für die weitere Interpretation: Die Endvermögen in den jeweiligen Tabellen sind auf das Startvermögen normiert, d.h. das Endvermögen gemäß Simulation wurde durch das Startvermögen dividiert. Dadurch sind alle Tabellen besser miteinander vergleichbar. Das Ergebnis ist inhaltlich als Endvermögen pro Million Euro Startvermögen zu verstehen. Um das tatsächliche Endvermögen zu erhalten, muss also der Tabellenwert mit dem entsprechenden Startkapital multipliziert werden.
Beispiel: der Wert unten rechts, 42,15 Million Euro, stellt das maximale Endvermögen nach einer 60-jährigen Entnahmephase pro Million Euro dar, wenn man zu Beginn der Entnahmephase über ein Startkapital von 5 Millionen Euro verfügt hat. Um den tatsächlich beobachteten Endwert zu erhalten, multipliziert man den normierten Wert von 42,15 Millionen Euro mit 5 Millionen Euro Startvermögen. Das absolute Endvermögen liegt also bei 210,75 Millionen Euro trotz 60 Jahre langer Entnahme von 2,56%, was umgerechnet 128.000 (inflationsbereinigten) Euro pro Jahr entspricht. Und da wir hier von realen, also kaufkraftbereinigten Werten reden, beträgt der tatsächliche (nominale) Kontostand nach Ablauf von 60 Jahren und mit Berücksichtigung der Inflation vermutlich das 4- bis 6-fache, also gut eine Milliarde Euro! So viel zum bestmöglichen historischen Ausgang eines konservativen Entnahmeplans.
Und jetzt der Vergleich zur grünen Tabelle, bei der keine Vermögensteuer anfällt. Hier wären im bestmöglichen Verlauf sogar 104,9 Millionen Euro pro Million Startkapital möglich gewesen. Multipliziert mit 5 Millionen ergibt dies ein absolutes reales Endvermögen von 524,5 Millionen Euro. Die Vermögensteuer hat in diesem Verlauf mehr als 50% des Vermögens abgeschöpft! Auf diese Art und Weise verstehen vielleicht auch Kapitalmarktgegner den Zinseszinseffekt.
Auch kleine Vermögen sind langfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen
Man muss kein Multi-Millionär sein, um von der Vermögensteuer betroffen zu sein. Wer mit einem Vermögen von 1 Million Euro in eine 30-jährige Entnahmephase startet, der wird seinen Nachkommen mit 50% Wahrscheinlichkeit mindestens 3,7 Millionen Euro vermachen. Durch die Vermögensteuer verringert sich dieser Betrag auf 3,3 Millionen Euro. Obwohl die Vermögensteuer zu Beginn der Entnahmephase kein Thema war, schrumpft das erwartete Endvermögen nach nur 30 Jahren um mehr als 10%. Dem gegenüber fällt die Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer entsprechend geringer aus. Wenn überhaupt, dann kann man hier nur von einem „First-World Problem“ sprechen.
Fazit
Das Thema Vermögensteuer ist in der Analyse spannend, führt aber kaum zu einer spürbaren Beeinträchtigung der Lebensqualität eines Privatiers. Und auch die Erben müssen nicht befürchten arm zu sterben. Aus fiskalpolitischer Perspektive sind Kannibalisierungs-Effekte zwischen der Vermögensteuer und der Erbschaftssteuer zu erwarten.
Doch noch sind viele Fragen ungeklärt. Besonders spannend ist die Frage nach der Vorgehensweise zur Ermittlung der Vermögenshöhe. Barvermögen und Wertpapiere sind schnell bewertet, bei Immobilien wird es dagegen schon schwierig. Von Kunst und Schmuck ganz zu schweigen. Deshalb freue ich mich an dieser Stelle bereits einen spannenden Gast-Artikel zu diesem Thema ankündigen zu dürfen. Leser Carsten ist promovierter Steuerexperte und hat sich freundlicherweise bereit erklärt sein Wissen über die Bestimmung der Bemessungsgrundlage mit uns zu teilen – stay tuned!
Danke für die vielen Interessanten Beiträge wie diesen hier, ich habe hier wirklich viel lernen können.
Ich denke größere Auswirkungen als eine Vermögensteuer mit guten Freibeträgen würde für uns die ebenfalls von vielen Parteien geforderte Abschaffung der Abgeltungssteuer und progressiver Besteuerung von Kapitalerträgen haben. Wurde das auch mal beleuchtet oder könnte das mal getan werden?
Hier habe ich mal das Thema Steuern und Entnahme beleuchtet: https://www.finanzen-erklaert.de/vorsicht-vor-der-4-regel-teil-3-welchen-einfluss-haben-steuern-auf-die-sichere-entnahmerate/
Insgesamt ist das Thema kompliziert, da von zahlreichen individuellen Faktoren geprägt. Daher sind pauschale Aussagen schwierig.
Es ist halt die Frage, ob die „guten Freibeträge“ denn bleiben, so es wirklich (was auch ich durchaus für eine realistische Möglichkeit halte) zu einer grün-rot-roten Regierung kommt. Nicht vergessen: Der Freibetrag der Vermögensteuer Mitte der 1990er Jahre betrug 120 TDM (also etwa 60 T€). Die Vermögensteuer wurde damals ausgesetzt, weil das BVerfG monierte, daß zwar Geldvermögen gut zählbar war, aber Immobilienvermögen nicht in gleicher Weise bewertet werden konnte, somit bevorzugt war. Ob das heute besser geht? Man möchte es bezweifeln.
Moin Achim, das Problem ist tatsächlich die Bestimmung der Bemessungsgrundlage. Deshalb freue ich mich auch schon auf den Gastartikel. Wer ist vermögender? Der ehemals Selbstständige, der keinerlei Rentenansprüche hat, dafür aber 1 Mio in privater ETF Vorsorge? Oder der ehemalige Spitzenbeamte mit üppigen Pensionsansprüchen aber relativ kleinem Konto? Solche Fragen verlangen nach gerechten Lösungen, sonst ist die Steuer nicht umsetzbar und es entstehen Schlupflöcher und Steuervermeidungsstrategien.
@Georg
Das Problem existiert bereits beim Wohngeld.
Wohngeld wird grundsätzlich nach der Höhe der laufenden Einnahmen berechnet, man hat aber keinen Anspruch auf Wohngeld wenn man „erhebliches Vermögen“ besitzt.
Erhebliches Vermögen besitzt man, wenn man mehr als 60.000 Euro hat. Das sind die alten 120.000 DM umgerechnet. Die Grenze wurde seit damals nie erhöht.
Und genau, Selbständige ohne GRV haben ein Problem Wohngeld zu erhalten. In dem Zusammenhang hatte ich davon gelesen.
Schönen Sonntag
Marius
CDU/CSU und FDP wollen die Spekulationsfrist wieder einführen. Es kann also auch besser werden.
Selber halte ich Schwarz/Rot/Gelb für am wahrscheinlichsten. Wie dann der Kompromiss aussieht wird interessant.
Wiedereinführung der Spekulationsfrist würde mich sehr freuen, am besten rückwirkend 🙂
Hallo Georg,
ich würde mir tatsächlich einen eigenen Beitrag nur über den grünen Teil der Tabelle wünschen. Wir sprechen so viel über die absoluten Worst-Case Szenarien, die knapp an der Pleite vorbeischrammen, aber wenig über die wahrscheinlichen Szenarien, die selbst aus kleinen Summen mehrere Millionen machen können.
Über die Vermögenssteuer mache ich mir persönlich keine Gedanken. Meine geplante FIRE-Zahl wird (trotz Inflation) höchstwahrscheinlich unter den diskutieren Freibeträgen liegen. Die Entnahmeraten, die für mich in Frage kommen sind dementsprechend eher nicht betroffen Und wenn das Vermögen durch eine gute Entwicklung an den Börsen irgendwann darüber steigt, dann zahle ich die Steuer halt – das Geld ist dann ja quasi sowieso übrig.
Viele Grüße
Jenni
Das ist auf jeden Fall ein interessantes Thema. Wer das Thema Entnahmestrategien bisher nur oberflächlich betrachtet hat nimmt oft an, dass am Ende (im Gegensatz zu einer Dividendenstrategie) das Kapital verbraucht oder mindestens weniger geworden ist. Das Gegenteil ist aber oft der Fall. Mit progressivem Entnehmen lässt sich gegensteuern, leider jedoch erst hinten raus. https://www.finanzen-erklaert.de/progressives-entnehmen-entnahmestrategie/ In den ersten Jahren bleibt es einfach spannend.
Es gibt Entnahmestrategien mit denen man die Entnahmerate auf Kosten des Endvermögens steigern kann. Hier liegt aus meiner Sicht noch viel Potential. Zu diesem Thema habe ich was in Planung 😉
Also anstatt zum Zeitpunkt X in Rente zu gehen deutlich früher anfangen über die Jahre hinweg die Stunden zu reduzieren und das Gehalt mit Entnahmen ausgleichen. So wird das Depot nur sachte entspart und die Progression kann besser greifen 🙂
Interessanter Artikel zu einem aktuellen Thema. Bin mal gespannt ob die Vermögenssteuer tatsächlich kommt, könnte mir aber auch vorstellen dass es sich über Jahre zieht. Zudem unterscheiden sich die Vorhaben der Parteien unterscheiden auch noch deutlich: SPD -> 1% mit Freibetrag 2 Millionen Single/ 4 Millionen verheiratete bis hin zu Linke -> 5% (!) mit Freibetrag 1 Million – ouch! Bestimmt werden dann Bundestagsabgeordnete ausgeschlossen um das durchzubekommen 😉